Inhalt
Börse aktuell: Die Techies hinken hinterher
Big Tech lässt Federn – aber wie! Fast 3 Billionen Dollar Marktkapitalisierung haben allein die fünf größten Tech-Werte (Apple, Microsoft, Amazon, Alphabet, Meta) in diesem Jahr verloren. Zum Vergleich: Alle 40 Unternehmen im deutschen Leitindex DAX zusammen sind rund 1,5 Billionen Dollar wert. Die Börsenstars der vergangenen Jahre stürzen ab. Das verstärkt eine bereits gestartete Zweiteilung des Marktes. Gefragt sind jetzt Qualitätsunternehmen, die hohe Dividenden zahlen und einen hohen Cashflow aufweisen, oder auch Aktien von Ölkonzernen, Energieversorgern und Banken, die von Energiekrise und Inflation profitieren.
Während der US-Leitindex Dow Jones seit Jahresanfang bei -8,5% liegt, herrscht beim NASDAQ mit -30% Land unter. Auch die jüngste Erholungsbewegung an den Märkten macht der Technologie-Index aktuell nur zögerlich mit. In klassischen Werten und Indizes herrscht dagegen schon fast Weihnachtsstimmung. Seitdem der Markt aus dem letzten Statement der US-Notenbank eine Verlangsamung weiterer Zinserhöhungen herauszulesen meinte, schießen die Indizes außer Rand und Band nach oben und zeigen allen Skeptikern eine Nase: Wieder einmal zeigt sich, dass unsichere Zeiten Kaufkurse hervorbringen und diejenigen bestraft, die zu lange darauf warten, dass alle Ampeln grün sind.
Europa mag ein Thema für sich sein. Ungeachtet der hohen Inflation und steigender Zinsen ist jedoch die US-Wirtschaft im Sommer überraschend stark gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte im dritten Quartal aufs Jahr hochgerechnet um 2,6% zu. Das nährt die Hoffnung, dass die US-Wirtschaft trotz der restriktiven Notenbankpolitik eine Rezession vermeiden kann. Die großen Tech-Aktien profitieren von diesem Trend aber nicht. Jahrelang waren es vor allem die großen IT-Konzerne, die die Rally an den Aktienmärkten trugen. Infolgedessen stieg der Anteil der Big Five am S&P 500 von Anfang 2020 bis Anfang dieses Jahres von 17,5% auf 23,3%. Dieser Effekt bildet sich jetzt zurück, aktuell beträgt der Anteil 19,4%.
Meta etwa gehörte im vergangenen Jahr noch zu den fünf wertvollsten börsennotierten US-Konzernen. Mittlerweile ist das Unternehmen aus den Top 20 rausgefallen und nur noch halb so wertvoll wie Berkshire Hathaway. Die Beteiligungsgesellschaft von Starinvestor Warren Buffett setzt vor allem auf Unternehmen mit besonders robusten Geschäftsmodellen. In seinem Portfolio hat er nur bei einem Tech-Riesen eine nennenswerte Position: bei Apple, also dem Konzern, der sich dem aktuellen Absturz noch weitestgehend entzieht. Auch bei Dr. Lux & Präuner setzen wir ähnlich wie Warren Buffet auf berechenbare und konsumgüternahe Markenunternehmen und sind zuversichtlich, dieses Jahr trotz der diversen Widrigkeiten sogar mit einem Plus abzuschneiden – wohl auch, weil wir in diesem Jahr die Tech-Werte eher gemieden haben.
Inflation: So schirmt man sich als Anleger richtig ab
Für die jüngere Generation ist es eine neue Erfahrung, für die ältere Generation eine böse Erinnerung: zweistellige Inflation. Fast Jahrzehnte weitgehend konstanter Preise sind mit einem Schlag vorbei, und so wie es aussieht, wird uns eine Inflation von über 5% p.a. auch länger erhalten bleiben. Was bedeutet das für Anleger? Die schleichende Geldentwertung bringt vor allem Tages- und Festgeldfans regelmäßig um einen Großteil ihrer Rendite.
Aktien: Der optimale Inflationsschutz
Wer Aktien oder aktiennahe Fonds besitzt, kann der Teuerung ruhigen Auges entgegenblicken. Grund: Steigende Preise bedeuten auch steigende Unternehmensgewinne, was wiederum den Kursen guttut. Das gilt insbesondere in jenen Industriezweigen, wo die Firmen die wachsenden Kosten, die ihnen wegen teurer Vorprodukte und steigender Löhne entstehen, auch an die Abnehmer ihrer Erzeugnisse weitergeben können. Experten sprechen in diesem Kontext von "Preissetzungsmacht". In Branchen wie dem Pharmabereich oder bei begehrten Elektronikartikeln und Luxusgütern ist diese erfahrungsgemäß besonders groß. Und noch ein Faktor spricht allgemein für Aktien: Studien aus den USA zeigen, dass auch die Dividenden im Inflationsumfeld meistens schneller wachsen als das allgemeine Preisniveau. Auch hier also streichen Anleger reale Zusatzrenditen ein.
Anleihen: Real nur Verluste
Steigt die Inflation, folgen irgendwann die Zinsen, so die Grundregel. Die Notenbanken haben spät reagiert, aber nun umso heftiger: In nie dagewesener Geschwindigkeit hat z.B. die US-Notenbank FED ihre Leitzinsen von praktisch Null auf 4,00% angehoben mit weiter steigender Tendenz. Das hat zu einem regelrechten Crash am Bondmarkt geführt, denn bereits umlaufende Anleihen mit längeren Laufzeiten sind angesichts des aktuell viel höheren Zinsniveaus unattraktiv geworden; die Anleihenkurse fielen entsprechend drastisch.
Generell gilt: In einer inflationären Welt, in der Geld nominal an Wert verliert, ist derjenige im Vorteil, der Schulden macht – und nicht derjenige, der Schulden kauft. Anders ausgedrückt: Anleihebesitzer haben bei Inflation das Nachsehen, weil ihr investiertes Kapital zum Laufzeitende real weniger wert ist als zu Beginn. Der Anpassungsprozess zu höheren Zinsen und Renditen am Anleihenmarkt ist im Gange, wird aber wohl noch einige Zeit beanspruchen.
Immobilien: "Betongold" verliert bei Inflation seinen Glanz
Dass der eigene Grund und Boden, am besten noch hübsch bebaut, die beste Abwehr vor einer steigenden Teuerung bietet, ist ein Trugschluss. Wer in Immobilien zur Vermietung investiert, ist vor Teuerung nur dann geschützt, wenn er seine Mehrkosten – etwa in Form steigender Handwerkerrechnungen oder höherer Abschläge für Abwasserentsorgung – auf seine Mieter abwälzen kann. Wo dies nicht möglich ist – etwa bei einem Angebotsüberhang an Objekten, wie er in vielen ländlichen Regionen üblich ist oder bei staatlich überwachten Mietobergrenzen – funktioniert dieser Schutz nicht.
Gold: Knappheit macht begehrt
Für sicherheitsorientierte Anleger ist Gold immer noch ein bevorzugter Zufluchtsort vor Inflation. Das Kalkül: Anders als Papiergeld ist Gold angebotsmäßig begrenzt, also werthaltiger als Liquidität. Doch obwohl historisch gesehen der Goldpreis tatsächlich oft steigt, wenn die Teuerung an Fahrt gewinnt, ist für den Anlageerfolg vor allem der Einstiegszeitpunkt relevant. Außerdem ist zu beachten, dass bei Direktinvestitionen in Gold bisweilen hohe Lagerkosten anfallen können. Und: Steigen die Zinsen inflationsbedingt wieder, ist Gold als zins- und dividendenloses Investment im Nachteil.
Unsere Empfehlung:
Bei Dr. Lux & Präuner vertrauen wir voll und ganz auf die Aktienanlage, gerade in einem inflatorischen Umfeld. Langfristig erzielen Aktien die größten Realrenditen. Mit unserem Anlagekonzept STARKE MARKEN investieren wir in global aufgestellte Markenunternehmen mit hoher Preissetzungsmacht. Denn letztlich kommt kein Konsument an den Produkten von Apple, Nestlé, Coca-Cola, etc. vorbei.
Nachlassplanung: Depot verschenken und Steuern sparen
Größere Anlagevermögen können beim Tod des Investors zu hohen Steuerlasten bei Erben führen. Ein Ausweg kann das frühzeitige Schenken mit Nießbrauchvorbehalt sein. So bleiben dem Vermögensinhaber Erträge aus Zinsen und Dividenden erhalten – und die Steuerlast für den Erben sinkt.
Wie Nießbrauch bei Wertpapieren funktioniert
Nießbrauch ist vielen ein Begriff, die eine vermietete Wohnung an ihre Kinder weitergeben wollen. Dass auch Wertpapiere via Nießbrauch an die nächste Generation verschenkt werden können, ist indes weniger bekannt. Dabei kann sich das lohnen, um Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu sparen.
Bei dieser Variante des Depotübertrags behält der Schenkende die Kontrolle über sein Vermögen und kann laufende Erträge wie Dividenden und Zinsen weiterhin vereinnahmen. Zugleich wechselt das Eigentum an den Wertpapieren den Besitzer.
Vereinfacht funktioniert es so: Die Kinder bekommen das Depot geschenkt, die Eltern kassieren weiterhin die Erträge (v.a. Zinsen/Dividenden).
Dabei werden Steuern gespart, weil das Finanzamt den Wert des Nießbrauchs vom Wert des Depots abzieht. Im Idealfall mindert die Summe dieser Erträge den steuerlichen Wert des Geschenks so stark, dass z.B. Kinder mit etwas Glück keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Wann sich das Nießbrauchdepot lohnt
Ob sich ein Nießbrauch lohnt, hängt von der Depotgröße und den Verwandtschaftsverhältnissen ab. Ehegatten, Kinder und Enkel haben recht hohe Freibeträge. Bei Ehegatten liegt dieser bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro und bei Enkelkindern bei 200.000 Euro. Depots, die unter den Freigrenzen notieren, können also steuerfrei verschenkt werden - und das alle zehn Jahre, denn der Freibetrag für Schenkungen wird alle zehn Jahre neu aufgeladen.
Bei entfernteren Verwandten oder unverheirateten Paaren liegt die Grenze allerdings nur bei 20.000 Euro, so dass sich ein Nießbrauchdepot schon bei kleineren Beträgen lohnen kann.
Wie sich die Ersparnis durch Nießbrauch auswirkt, lässt sich am besten durch zwei Beispiele zeigen. Im ersten verschenkt eine 60 Jahre alte Mutter ihrem Sohn ein Depot im Wert von einer Million Euro und lässt sich einen Nießbrauch auf die Erträge einräumen. Angenommen, das Depot wirft jährlich vier Prozent ab, also 40.000 Euro an Erträgen. Dieser Betrag wird mit einem bestimmten Faktor, den das Bundesfinanzministerium anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung des Nießbrauchnehmers (die Mutter) errechnet, multipliziert. Bei einer 60-Jährigen ist das der Faktor 13,889, was einen Nießbrauchwert von 555.560 Euro ergibt.
Dieser Wert und der Freibetrag des Sohnes von 400.000 Euro werden von der einen Million Euro Depotwert abgezogen. Es verbleibt ein "Restwert" des Depots in Höhe von 44.440 Euro, der mit sieben Prozent besteuert wird, so dass der Sohn noch 3.100 Euro Schenkungsteuer zahlen muss. Ohne Nießbrauch hätte er 90.000 Euro zahlen müssen.
Ein weiteres Beispiel zeigt, wie sich ein Nießbrauchdepot auch bei kleineren Vermögen lohnen kann: Ein 40-Jähriger will seiner Lebensgefährtin ein Depot im Wert von 50.000 Euro schenken. Ohne Nießbrauch müsste die Frau, der nur 20.000 Euro Freibetrag zustehen, 30.000 Euro versteuern und darauf 9.000 Euro Schenkungsteuer zahlen. Mit Nießbrauch und einer unterstellten Rendite von vier Prozent müsste die Frau keinen Cent zahlen, denn der Wert des Nießbrauchs übersteigt mit 32.898 Euro den Betrag, den sie zu versteuern hätte. Das liegt vor allem daran, dass der 40-Jährige laut Statistik noch eine recht hohe Lebenserwartung hat und daher der jährliche Ertrag von 2.000 Euro mit dem Faktor 16,449 multipliziert wird.
Warum ein Vertrag sinnvoll ist
Bevor man sein Depot weitergibt, sollte man sich aber im Klaren darüber sein, wie der Nießbrauch gestaltet werden muss. Auch die eigene Altersversorgung sollte geklärt sein.
Ebenso wichtig ist es, einen Juristen zurate zu ziehen. Das kann ein Fachanwalt oder Notar und ein Steuerberater sein. Diese Fachleute helfen, gemeinsam mit dem Beschenkten und dem Schenker einen Vertrag aufzusetzen, der juristisch und steuerlich wasserdicht ist. Der Vertrag sollte klare Regeln für die Verwaltung des Depots enthalten. So sollte bei den Erträgen geklärt sein, ob dem Nießbrauchnehmer nur die ordentlichen Erträge, also Dividenden, Zinsen und andere Ausschüttungen, zustehen oder auch die Kursgewinne.
Wichtig sind auch Regeln für Notfälle wie den vorzeitigen Tod des Schenkers oder wenn sich die beiden Vertragspartner entfremden. Für letzteren Fall kann eine Rückfallklausel sinnvoll sein.
Kassieren und mitbestimmen
Wichtig ist zu wissen: Der Nießbrauchnehmer behält die Kontrolle über das Depot, auch wenn es ihm durch die Schenkung nicht mehr gehört. Er kann weiterhin bestimmen, was mit den Wertpapieren geschieht. Schließlich ist dem Nießbrauchnehmer daran gelegen, von den Erträgen zu leben. Daher bestehen Nießbrauchdepots eher aus Zinspapieren, Einzelaktien mit nachhaltig hoher Dividende und Fonds, die ihre Erträge ausschütten, anstatt sie wieder anzulegen.
Unser Rat:
Schenkungen sind ein probates Mittel, schon zu Lebzeiten Gutes zu tun und trotzdem Steuern zu sparen. Manch einer denkt da auch schon an die übernächste Generation (Enkel). Wer den Kapitalstock eines Wertpapierdepots nicht selbst benötigt, aber gerne noch die Erträge daraus beziehen möchte, kann deshalb ein Wertpapierdepot mit Nießbrauchvorbehalt verschenken.
Wenden Sie sich bei Interesse gerne an uns bei Dr. Lux & Präuner, denn Nießbrauchdepots sind bei Banken im Gegensatz zu herkömmlichen Wertpapierdepots immer noch recht selten.