Anlegerbrief

Anlegerbrief Juli 2024

Der Sommer hierzulande ist bisher ebenso wechselhaft wie die aktuelle Börsenlage. Mit einem Sommergewitter ist jederzeit zu rechnen. Lesen Sie außerdem, wie Sie mit professioneller Unterstützung typische Anlegerfehler vermeiden, und dass Gewinne mit Kryptowährungen durchaus steuerpflichtig sind.
Dr. Marc-Oliver Lux
July 19, 2024
Der Dr. Lux & Präuner Anlegerbrief

Inhalt

Börse aktuell: Sommertheater

Mehrere hundert Punkte wildes Hin und Her ist typisch für die eher umsatzschwachen Sommermonate. Zumindest im DAX ist kein Trend erkennbar. Die Marktvolatilität liegt am Boden. Dies spricht einerseits für sprunghafte Reversals, kaum dass der Index Unterstützungsmarken nach unten durchbrochen hat; andererseits birgt es die Gefahr, dass sich die Anleger in relativer Sicherheit wiegen und von einem heftigen Sommergewitter überrascht werden könnten. Die Wahrscheinlichkeit für ein solch bereinigendes Kursgewitter ist ziemlich hoch. Der DAX scheint anfällig für gut 1000 Punkte Kursverlust.

Die US-Indizes glänzen hingegen mit Höchstständen. Hier sind die Aufwärtstrends noch intakt. Dennoch erscheint die Halbjahresbilanz im amerikanischen Dow Jones zunächst mager (+3,8% seit Jahresanfang gegenüber +16,5% im NASDAQ). Viele klassischen Schwergewichte aus dem Dow taten sich in der ersten Jahreshälfte schwer oder wurden sogar abgestraft. Die Kursgewinne in manchen IT-Werten waren hingegen mal wieder sagenhaft, allen voran bei dem KI-Chip-Highflyer NVIDIA. Die Aktie ist im Dow nicht enthalten und war beim NASDAQ und im S&P500 für 40% der Halbjahresperformance verantwortlich.
Die Konzentration auf wenige Performancetreiber wird im NASDAQ 100 immer extremer. Mittlerweile wird die Indexentwicklung von 8 aus 100 Aktien mit über 40% Gewichtung geprägt. Das ist Segen und Fluch zugleich: Die Performance wird zusätzlich gepusht, wenn eine stark im Trend steigende Aktie ohnehin hoch gewichtet ist. Da interessiert nicht, was in den hinteren Reihen passiert, weil der Einfluss hier nur noch gering ist. Sollten die vorderen Plätze aber mal stärker korrigieren, reißt es den Index in die Tiefe. Deswegen ist der NASDAQ natürlich auch schwankungsanfälliger, zumal die Bewertungen auf kurze Sicht mittlerweile hoch sind. Ein Sommergewitter könnte somit den Techsektor stärker erwischen als den breiten Markt.

Anlagefallen vermeiden

Behavioral Finance: Anlagefallen vermeiden

Der größte Feind des Anlegers blickt ihm jeden Morgen aus dem Badezimmerspiegel entgegen. Tatsächlich werden nur wenige Renditesucher Opfer windiger Abzocker oder durch horrende Gebühren um ihren Investorenlohn gebracht. Die Mehrzahl scheitert schlicht an sich selbst.
Disziplin ist der wichtigste Teil des Erfolgs – egal, ob man kurzfristig oder langfristig Geld anlegt.
Gerade bei Börseninvestments ist Prinzipientreue gefragt. Doch sobald es sich um das eigene Geld handelt, ist das leichter gesagt als getan. Grund: Das menschliche Gehirn kennt jede Menge Psychotricks, die vor Verlusten aller Art schützen und die das Weiterleben trotz schwerer Schicksalsschläge möglich machen sollen. Doch beim Anlegen ist die eigene Psyche oft im Weg.

Hier ein paar typische Anlagefallen, die sich jeder bewusst sein sollte bzw. die sich mit Hilfe sachkundiger Vermögensbetreuung vermeiden lassen sollten:

Panik vermeiden
Die meisten Anleger haben sich für ihre Börsenengagements konkrete Renditeziele gesetzt. Doch die sind nur unter Schwankungen zu erreichen. So ist es der schlechteste Zeitpunkt zum Verkauf, wenn die Kurse stark bergab gehen. Häufig ist es besser, die Nerven zu behalten und investiert zu bleiben.

Gier unterdrücken
Nicht nur bei plötzlichen Kurseinbrüchen, auch auf dem Weg nach oben schlagen die Emotionen vieler Anleger hohe Wellen. Wenn es Zeit ist, Gewinne mitzunehmen: Tun Sie es! Auf die nächsten zwei, drei Punkte bei der Rendite zu warten, kann gefährlich sein.

Ungeduld umgehen: Nicht täglich ins Depot schauen
Auch wenn man dank Internet und mancher Smartphone-App die eigene Wertpapieranlage ständig im Auge behalten kann, sollte man dennoch manchmal wegsehen. Am besten lässt man sein Portfolio ruhen wie einen Kuchenteig und schaut nur hin und wieder nach dem Rechten. Zeit und Geduld sind hier die entscheidenden Erfolgsfaktoren.

Vorsicht vor falschem Favoritentum
Wenn Anleger ein oder zwei Lieblingsaktien haben, ist das schön. Man sollte aber nicht die Rahmenbedingungen aus dem Auge verlieren. Selbst das bequemste Paar Schuhe ist irgendwann einmal durchgelaufen.

Ziele setzen, aber beweglich bleiben
Bestimmte Vorstellungen vom Renditepotenzial einzelner Aktien oder Indizes zu haben und diese gegebenenfalls schriftlich niederzulegen, ist nicht grundsätzlich schlecht – vor allem, um die ursprünglichen Szenarien von Zeit zu Zeit mit den neuen Gegebenheiten abzugleichen. Dennoch gilt: Nicht dogmatisch an einem Kursziel festhalten, sondern flexibel bleiben!

Kurzsichtigkeit und Voreingenommenheit umgehen
Vor allem wenn es brenzlig zu werden droht, neigen Anleger zu selektiver Wahrnehmung: Sie nehmen nur noch die Negativ-Nachrichten wahr, die ihre schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen scheinen. Gerade in solchen Situation ist sachkundige Unterstützung essentiell. Meistens ist es besser, einige Schritte zurück zu treten, um – wie bei einem Gemälde – einen besseren Gesamteindruck zu bekommen.

Bitte kein blinder Aktionismus!
In turbulenten Börsenphasen verfallen viele Anleger in einen "Rette sich wer kann"-Modus – und fügen ihrem Depot dadurch unnötigen Schaden zu. Wenn der Wirbelsturm schon an den Dachziegeln zerrt, ist es sinnlos, rauszulaufen und noch die Gartenmöbel festzuzurren. Man ist besser beraten, sich ein sicheres Plätzchen zu suchen und abzuwarten, bis sich die Lage beruhigt hat.

Steuerpflicht für Bitcoin-Gewinne

Kryptos: Gewinne aus Kryptogeschäften sind steuerpflichtig

Klartext vom BFH: Gewinne aus Kryptogeschäften sind steuerpflichtig. Wenn Anleger also aus Geschäften mit Bitcoin & Co. Gewinne erzielen, müssen sie diese versteuern – nach den Regeln für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Summen sind entsprechend in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Grundsatzurteil (Az. IX R 3/22) zur steuerlichen Einstufung der virtuellen Währungen entschieden. Bei diesen handele es sich um Wirtschaftsgüter, die bei Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) unter die Einkommensteuerpflicht für private Veräußerungsgeschäfte fielen.

Damit äußerte sich das höchste deutsche Finanzgericht rund 15 Jahre nach Einführung des Bitcoins erstmals zu Steuerfragen bei Kryptogeschäften. Kläger war ein Privatanleger aus Köln, der verschiedene Kryptowerte erworben, getauscht und verkauft hatte. In seiner Einkommensteuererklärung für 2017 hatte er einen Gewinn mit den Kryptos von rund 3,4 Millionen Euro angegeben – bei einem Einsatz von rund 22.500 Euro. Der Fiskus wollte davon 1,4 Millionen als Steuern haben.
Das sah der Kläger nicht ein. Mit dem Finanzamt stritt er sich dann über die Frage, ob der Gewinn aus den Kryptogeschäften überhaupt der Einkommensteuer unterliege. Er argumentierte, ein Kryptogewinn sei ein Datensatz und könne deshalb nicht als einkommensteuerpflichtiges "Wirtschaftsgut" qualifiziert werden. Außerdem stehe der Besteuerung ein strukturelles Vollzugsdefizit entgegen: Der Staat könne Gewinne aus Kryptogeschäften praktisch nur besteuern, wenn ein Steuerpflichtiger ausdrücklich angebe, dass er in Kryptowerte investiert habe. Im Ergebnis zahle also nur der Ehrliche Steuern auf erfolgreiche Kryptogeschäfte. Eine solche "Dummensteuer" sei gleichheits-, also verfassungswidrig.

Nachdem das Finanzgericht Köln den Argumenten des Klägers nicht gefolgt war, entschied der 9. Senat des BFH, dass Kryptogewinne "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuerrechts seien. Der Begriff des Wirtschaftsguts sei weit zu fassen. Das sei ständige Rechtsprechung des BFH. Erfasst würden damit auch "konkrete Möglichkeiten und Vorteile, deren Erlangung sich ein Steuerpflichtiger etwas kosten lässt und die nach der Verkehrsauffassung einer gesonderten selbstständigen Bewertung zugänglich sind". Das sei bei virtuellen Währungen, aber auch bei Non-Fungible Tokens (NFT) der Fall. Der Bundesfinanzhof unterstützt damit die Rechtsauffassung der Bundesregierung, die das Bundesfinanzministerium im Mai 2022 in einem Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Bitcoins und anderen Kryptowerten dargelegt hatte.

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